Zwangshaft § 35 FamFG - sofortige Beschwerde

  • Gegen den Antragsgegner ist Zwangshaft angeordnet worden und die Richterin hat einen Haftbefehl erlassen. Dieser wurde an den GVZ zur Vollstreckung gegeben.

    Der Antragsgegner legt nun sofortige Beschwerde ein, er habe die geforderten Auskünfte erteilt, weshalb die Vollstreckung der Zwangshaft hinfällig sei.

    Allerdings hat der Versorgungsträger zeitgleich geschrieben, dass der Antragsgegner seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt.

    Eine Aussetzung der Vollstreckung hat der Antragsgegner nicht beantragt.

    Die Richterin befindet sich in Urlaub.

    Kann ich dem GVZ mitteilen, dass er die Vollstreckung einstweilen einstellen soll, bis die Richterin in ein paar Tagen aus ihrem Urlaub zurückkommt - oder hemmt die Einlegung der sofortigen Beschwerde gar das Haftbefehlsverfahren?

    Danke für eure Mühen.

  • Ich denke, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat
    (§ 35 Abs. 5 FamFG i.V.m. § 570 Abs. 1 ZPO).


    So wie ich das verstehe, tritt die aufschiebende Wirkung nur bei einem Rechtsmittel gegen den Zwangsgeldbeschluss als solchen ein. Da die Vollstreckung normalerweise erst begonnen wird, wenn der Zwangsgeldbeschluss rechtskräftig ist, dürfte diese Vorschrift nicht weiterhelfen.

    Im Haftbefehls- bzw. Verhaftungsverfahren dürfte §§ 35 Abs.5 FamFG i.V.m. 570 Abs. 1 ZPO nicht mehr gelten.

    Daher würde ich die Akte dem Vertreter der Richterin vorlegen, mit der Bitte um Prüfung, ob sich die Vollstreckung erledigt hat.

  • Ich denke, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat
    (§ 35 Abs. 5 FamFG i.V.m. § 570 Abs. 1 ZPO).

    Nein, da die Einleitung der Vollstreckung bereits erfolgte, vgl. MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl. 2020, ZPO § 570 Rn. 6:

    Zitat

    Will der Beschwerdeführer auf die Einstellung einer bereits eingeleiteten Vollstreckung hinwirken, bedarf es gem. § 775 Nr. 2 der Vorlage eines die Einstellung der Vollstreckung anordnenden Beschlusses des Gerichts, bei dem die Beschwerde anhängig ist (arg. § 570 Abs. 2 und 3).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!