Es wird zu einer Mitgliederversammlung eines Vereins geladen. Anmelden kann man sich laut Einladung indem man einen bestimmten Betrag überweist.
(Es geht hierbei wohl um die Umlage für das gemeinsame Essen und die Getränke).
Ob jemand der nicht gezahlt hat und trotzdem kommt, von der Versammlung ausgeschlossen worden wäre, kann ich den Schreiben nicht klar entnehmen. Man musste nach dem Einladungstext jedoch davon ausgehen, dass man nur teilnehmen kann, wenn man zahlt.
Die Satzung sieht ein Eintrittsgeld für Versammlungen nicht vor.
Die Versammlung findet statt. Die Vorstandswahlen erfolgen einstimmig unter Enthaltung des zu Wählenden und werden auch im Register eingetragen. Bei Eintragung waren die oben beschriebenen Punkte nicht bekannt.
Dies wurde erst jetzt von dritter Seite mitgeteilt.
Eure Einschätzung? War die Wahl unwirksam?