Eine Angelegenheit ?

  • Rechtsanwalt beantragt Beratungshilfe für " Abwendung Wohnungsverlust " und " Vertretung gegenüber Jobcenter wegen Ablehnung Darlehen für die Mieten". Handelt es sich um eine oder zwei Angelegenheiten ?

  • Ich tendiere zu 2 Angelegenheiten. Vermutlich ist Abwendung Wohnungsverlust die Tätigkeit gegenüber dem Vermieter gemeint.

    Damit man beurteilen kann, ob dafür Beratungshilfe bewilligt werden kann und damit man die Angelegenheit konkret bezeichnen kann, muss man aber wissen, was genau damit gemeint ist. An der Nachfrage führt also kein Weg vorbei.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Offensichtlich hat der Ast. die vom Jobcenter gewährten Kosten der Unterkunft nicht an den Vermieter gezahlt, sondern anderweitig verbraucht. Nun steht die Kündigung der Wohnung (und Räumung) durch den Vermieter ins Haus. Und das Jobcenter soll ein Darlehen geben für die Bezahlung der ausstehenden Mieten. Damit sind es zwei Angelegenheiten. Allerdings ändert die Nachzahlung der ausstehenden Mieten meistens nichts an der Rechtsmäßigkeit der Wohnungskündigung.

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