Notar hat fälschlicherweise die Umschreibung beantragt

  • Hallo zusammen,

    in der mir vorliegenden Urkunde ist bereits die Auflassung enthalten und der Notar zur Erklärung der Bewilligung zur Umschreibung bevollmächtigt.

    Nun hat der Notar die Umschreibung bewilligt und beantragt und diese wurde auch bereits vollzogen.

    Dem Notar ist danach leider aufgefallen, dass der Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt war und die Umschreibung daher noch nicht hätte vollzogen werden sollen. Die Frage ist nun, wie die Umschreibung wieder rückgängig gemacht werden kann.

    Meiner Meinung nach müsste eine neue Auflassung vom Käufer an den Verkäufer erklärt werden, damit die Umschreibung wieder rückgängig gemacht werden kann. Oder gibt es evtl. einen einfacheren Weg, evtl. über eine Berichtigung nach § 22 GBO...?

    Danke bereits für die Hilfe.

  • Grundbuchrechtlich geht da nichts - es ist aufgelassen und vollzogen; das Grundbuch ist nicht unrichtig. Der Verkäufer kann, wenn nicht gezahlt wird, vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückabwicklung betreiben; falls (!) die Beteiligten sich einig sind (und z.B. ein noch nicht gezahlter Kaufpreisteilbetrag deshalb noch nicht gezahlt ist, weil er noch gar nicht fällig ist) kann dieser bedingte Rückübertragungsanspruch zur Not auch durch Vormerkung gesichert werden. Wenn man unbedingt will, kann man auch - beim GBA kostenpflichtig - das Grundstück wieder zurück auflassen und später eine neue Auflassung auf den Käufer vorlegen. Das geht aber alles nur durch neue Bewilligungen und/oder aufgrund einstweiliger Verfügung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!