Hallo zusammen,
in der mir vorliegenden Urkunde ist bereits die Auflassung enthalten und der Notar zur Erklärung der Bewilligung zur Umschreibung bevollmächtigt.
Nun hat der Notar die Umschreibung bewilligt und beantragt und diese wurde auch bereits vollzogen.
Dem Notar ist danach leider aufgefallen, dass der Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt war und die Umschreibung daher noch nicht hätte vollzogen werden sollen. Die Frage ist nun, wie die Umschreibung wieder rückgängig gemacht werden kann.
Meiner Meinung nach müsste eine neue Auflassung vom Käufer an den Verkäufer erklärt werden, damit die Umschreibung wieder rückgängig gemacht werden kann. Oder gibt es evtl. einen einfacheren Weg, evtl. über eine Berichtigung nach § 22 GBO...?
Danke bereits für die Hilfe.