Ein Hallo in die Runde! Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen?
Gläubiger A verfügt über einen vollstreckbaren Titel gegen "die unbekannten Erben des am ... verstorbenen ..., zuletzt wohnhaft in ..."
Jetzt ist dem Gläubiger A der tatsächliche einzige Erbe namentlich bekannt geworden.
Ist der Titel nun auf diesen umzuschreiben? Es ist ja keine Rechtsnachfolge im klassischen Sinn; eher doch wohl eine Art Klarstellung zum Schuldner, oder?
Vielen Dank