Hallo zusammen.
Ich komme mit meiner Recherche nicht weiter und würde daher gerne eure Meinung zu folgendem Fall wissen:
Ich habe eine minderjährige Eigentümerin (aufgrund Erbfall) und einen Testamentsvollstrecker. Dieser begründet nun nach § 8 WEG eine neue WEG-Anlage mit 3 Einheiten.
(Unter nachfolgender Ordnungsnummer wird eine Einheit abverkauft)
Ich komme gerade mit der Frage nicht weiter, ob der TV alleine WEG begründen darf als entgeltliche Verfügung.
Vom Gebäude/Grundstückswert hat man anstatt eines Grundstücks halt die WEG-Anlage, darin sehe ich noch keine unentgeltliche Verfügung. Was ist allerdings mit den durch die WEG Anlegung verursachten Kosten und Pflichten als dann künftiger Wohnungseigentümer? Wie sind die hier zu bewerten?
Und nur als notwendige Vorarbeit für den (auf den ersten Blick entgeltlichen) Weiterverkauf von einer von 3 Einheiten kommen mir da irgendwie Zweifel.