Liebe Forengemeinde,
ich hätte gern mal eure Meinung gehört zu folgendem Sachverhalt.
Der Erblasser ist vor ca. 10 Jahren nach Thailand ausgewandert und ist seitdem auch nicht nach Deutschland zurückgekehrt. Letzter inländischer Wohnsitz ist bei mir im Bezirk, so dass ich auch zuständiges Nachlassgericht bin (§ 343 Abs. 2 FamFG).
Wir haben hier 2 notarielle Testamente in amtlicher Verwahrung.
Eine Mitteilung vom ZTR ist bislang nicht eingegangen.
Die Tochter des Erblassers teilt nun mit, dass ihr Vater in Thailand verstorben sein soll. Eine Sterbeurkunde o.ä. hat sie nicht. Es bestand lange Zeit kein Kontakt zum Erblasser. Sie kennt auch die neue Ehefrau ihres Vaters in Thailand nicht.
Die Tochter weiß von den hier verwahrten Testamenten, kennt deren Inhalt aber nicht. Gleichwohl will sie das Erbe ausschlagen. Dazu will sie aber erst noch die Testamentseröffnung abwarten, da sie möglicherweise gar nicht als Erbin bedacht ist.
Wie würdet ihr jetzt damit, speziell mit den Testamenten, umgehen? Ehrlich gesagt tue ich mich etwas schwer damit, die Testamente ohne einen urkundlichen Todesnachweis zu eröffnen.
Was meint ihr?