Hallo,
mir wurde eine Erinnerung gegen eine Klauselerteilung durch die Geschäftsstelle vorgelegt mit der Begründung, der Kfb sei noch nicht rechtskräftig.
Darüber muss doch der UdG entscheiden, oder?
Und macht dieser eine Nichtabhile- oder einen Zurückweisungsbeschluss?
Bin zu lange raus...
Danke
Klauselerinnerung wie und durch wen entscheiden?
-
-
Über die Erinnerung entscheidet das Gericht (also in aller Regel der Richter).
-
Also Nichtabhilfebeschluss durch den UdG.
-
Ich kann dem § 732 ZPO nicht entnehmen, dass die Geschäftsstelle ein Abhilferecht hat. Meiner Meinung nach, muss sie die Akte einfach so dem Richter vorlegen.
-
Danke, werde ich machen, mal sehen, wie der reagiert...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!