Hypothekenlöschung

  • Im Grundbuch ist für den Betreuten eine unverzinsliche Buch-Hypothek über 4.000.--€ für eine sog. Muttergutsforderung unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 10.01.1957 eingetragen.
    Die Hypothek soll jetzt gelöscht werden. Die Forderung ist noch nicht bezahlt.
    Kann der Betreuer - mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung - die Hypothek gegen Zahlung der 4.000.--€ löschen lassen oder muss der zu zahlende Betrag erst noch unter Berücksichtigung der Inflation genau berechnet werden ?

  • Einfach, weil ich es mal sehen will: Bitte tagesaktuell zum angekündigten Löschdatum berechnen und zahlen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti


  • Kann der Betreuer - mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung - die Hypothek gegen Zahlung der 4.000.--€ löschen lassen oder muss der zu zahlende Betrag erst noch unter Berücksichtigung der Inflation genau berechnet werden ?

    In welcher Höhe die Forderung dinglich gesichert ist ergibt sich aus dem Grundbuch. Dem Sachverhalt lässt sich nicht entnehmen, ob eine (zulässige) Preisklausel vereinbart wurde.

    Zur Annahme der geschuldeten Leistung ist natürlich nach §1812 BGB eine Genehmigung erforderlich, wenn der Betreuer nicht befreit ist. Nach wirksamer Annahme der geschuldeten Leistung kann der Betreuer dann eine löschungsfähige Quittung erteilen.

  • Vielleicht wegen: Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens (GBMaßnG) ?

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