Neuer Vormund - rechtskräftige Genehmigung?

  • Hallo zusammen,

    in meinem Verfahren wurde bereits vor geraumer Zeit dem Jugendamt als Vormund die Genehmigung erteilt, eine Namensänderung für d. Mündel zu beantragen.
    Das Jugendamt hat auch nach mehrmaligen Aufforderungen bisher kein Empfangsbekenntnis bezüglich des Genehmigungsbeschlusses zurückgesandt. Nun sind zwischenzeitlich bereits die Pflegeeltern zu Vormündern bestellt worden und diese wollen noch vor Eintritt der Volljährigkeit (im Januar) die Namensänderung beantragen und wollen schnellstmöglich die rechtskräftige Genehmigung haben.

    Damit es nun schnell gehen kann - könnte ich den Genehmigungsbeschluss nochmals an die jetzigen Vormünder zustellen, sodass diese einen Rechtsmittelverzicht erklären können und somit eine rechtskräftige Beschlussausfertigung erhalten können? Das Problem ist, dass im Beschluss noch das Jugendamt als Vormund bezeichnet ist, was damals ja auch so war. Das Jugendamt kann mittlerweile aber ja ohnehin kein Rechtsmittel gegen den Beschluss mehr einlegen, da es ja nicht mehr Vormund ist. Ich stehe etwas auf dem Schlauch.

  • Bei dem Beschluss über den Vormundwechsel ist das Jugendamt Beteiligter und daher rechtsmittelbefugt. Also wird für die Rechtskraft ein Zustellzeugnis an das Jugendamt benötigt. Ich würde daher dorthin zustellen. Dann ist aber auch die Rechtsmittelfrist erneut abzuwarten - es sei denn, das Jugendamt erklärt Rechtsmittelverzicht.

    Ich kann das Ganze nur nicht nachvollziehen: Normalerweise wollen die Jugendämter doch so schnell wie möglich die Vormundschaften loswerden. Anstatt dem Jugendamt immer wieder erneut per EB zuzustellen oder das EB anzumahnen hätte ich per PZU zugestellt. Außerdem hätte ich das Jugendamt aufgefordert, bis zum formalen Ende tätig zu sein und entsprechend zu berichten :teufel:.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!