Hallo,
über einen Vollstreckungsauftrag an den GV wurde die Abnahme der VAK beauftragt, wenn der Schuldner nicht zahlen würde. Gleichermaßen wurde dieser natürlich gem. E2/E3 des Formular beauftragt auch Teilbeträge einzuziehen, und auch nach seinem Gusto von der Höhe der vorgegebenen monatlichen Rate eine abweichende Ratenzahlung mit dem Schuldner zu vereinbaren.
Nun teilt der Schuldner mit, dass der GV sich weigern würde, mit ihm die beauftragte Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen, weil diese dann über 12 Monate laufen würde. Der Schuldner solle direkt mit dem Gläubiger eine RZV schließen und den GV-Auftrag zurücknehmen.
Da ja nun sehr häufig in ähnlich gelagerten Fällen derartige Schuldner zwei, oder drei Miniraten zahlen (Forderung über TEUR 3, Angebot Schuldner EUR 25.--/ monatlich !) suche ich nach einer Entscheidungsbeschleunigung: EUR 25.-- akzeptieren, GV-Aufrag zurücknehmen mit dem Konsequenz das Spielchen nach zwei Raten wieder von vorn zu beginnen? Alles vor dem Hintergrund, dass der Schuldner dann wahrscheinlich wieder verzogen ist, und die Ermittlung der Anschrift wieder ein paar Wochen und zusätzliche Kosten in Anspruch nimmt.
Jede Hinweis ist willkommen....:)