GV lehnt Ratenzahlungsvereinbarung ab

  • Hallo,

    über einen Vollstreckungsauftrag an den GV wurde die Abnahme der VAK beauftragt, wenn der Schuldner nicht zahlen würde. Gleichermaßen wurde dieser natürlich gem. E2/E3 des Formular beauftragt auch Teilbeträge einzuziehen, und auch nach seinem Gusto von der Höhe der vorgegebenen monatlichen Rate eine abweichende Ratenzahlung mit dem Schuldner zu vereinbaren.
    Nun teilt der Schuldner mit, dass der GV sich weigern würde, mit ihm die beauftragte Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen, weil diese dann über 12 Monate laufen würde. Der Schuldner solle direkt mit dem Gläubiger eine RZV schließen und den GV-Auftrag zurücknehmen.
    Da ja nun sehr häufig in ähnlich gelagerten Fällen derartige Schuldner zwei, oder drei Miniraten zahlen (Forderung über TEUR 3, Angebot Schuldner EUR 25.--/ monatlich !) suche ich nach einer Entscheidungsbeschleunigung: EUR 25.-- akzeptieren, GV-Aufrag zurücknehmen mit dem Konsequenz das Spielchen nach zwei Raten wieder von vorn zu beginnen? Alles vor dem Hintergrund, dass der Schuldner dann wahrscheinlich wieder verzogen ist, und die Ermittlung der Anschrift wieder ein paar Wochen und zusätzliche Kosten in Anspruch nimmt.
    Jede Hinweis ist willkommen....:)

  • Kein Gerichtsvollzieher wird bei einer Forderungshöhe von 3000 Euro Raten in Höhe von monatlich 25 Euro einziehen.
    Ohne weitere laufende Zinsen wäre dies eine Ratenzahlung über 10 Jahre. Hinzu kämen ja auch noch GV-Kosten.
    Wenn ihr diese Ratenhöhe akzeptiert, müßt ihr das schon selbst machen.

  • Kein Gerichtsvollzieher wird bei einer Forderungshöhe von 3000 Euro Raten in Höhe von monatlich 25 Euro einziehen. Ohne weitere laufende Zinsen wäre dies eine Ratenzahlung über 10 Jahre. Hinzu kämen ja auch noch GV-Kosten. Wenn ihr diese Ratenhöhe akzeptiert, müßt ihr das schon selbst machen.

    Das ist schon klar, - aber vlt. könnte man ja auf den SC einwirken und sich in Richtung EUR 100.--/ monatlich bewegen..., aber i.d.R. sind ja RZV meist auf 12 Monate begrenzt, oder irre ich mich?

  • Das ist schon klar, - aber vlt. könnte man ja auf den SC einwirken und sich in Richtung EUR 100.--/ monatlich bewegen..., aber i.d.R. sind ja RZV meist auf 12 Monate begrenzt, oder irre ich mich?

    Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Wenn euch 25,- EUR nicht reichen, lehnt das Angebot ab, zieht die Vollstreckung durch und schaut, ob was dabei rum kommt.
    Aber der Gerichtsvollzieher ist doch nicht dazu da den Schuldner so lange zu belabern, bis er 100,- € verspricht (die dann im Zweifel maximal einmal gezahlt werden).

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Kein Gerichtsvollzieher wird bei einer Forderungshöhe von 3000 Euro Raten in Höhe von monatlich 25 Euro einziehen. Ohne weitere laufende Zinsen wäre dies eine Ratenzahlung über 10 Jahre. Hinzu kämen ja auch noch GV-Kosten. Wenn ihr diese Ratenhöhe akzeptiert, müßt ihr das schon selbst machen.

    Das ist schon klar, - aber vlt. könnte man ja auf den SC einwirken und sich in Richtung EUR 100.--/ monatlich bewegen..., aber i.d.R. sind ja RZV meist auf 12 Monate begrenzt, oder irre ich mich?

    Ja, dann wirk doch auf den Schuldner ein. Ist doch eine Kernkompetenz des Inkassounternehmens. Also bei uns jedenfalls. :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Das ist schon klar, - aber vlt. könnte man ja auf den SC einwirken und sich in Richtung EUR 100.--/ monatlich bewegen..., aber i.d.R. sind ja RZV meist auf 12 Monate begrenzt, oder irre ich mich?

    Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Wenn euch 25,- EUR nicht reichen, lehnt das Angebot ab, zieht die Vollstreckung durch und schaut, ob was dabei rum kommt. Aber der Gerichtsvollzieher ist doch nicht dazu da den Schuldner so lange zu belabern, bis er 100,- € verspricht (die dann im Zweifel maximal einmal gezahlt werden).

    das belabern würden wir übernehmen...:D

  • Das ist schon klar, - aber vlt. könnte man ja auf den SC einwirken und sich in Richtung EUR 100.--/ monatlich bewegen..., aber i.d.R. sind ja RZV meist auf 12 Monate begrenzt, oder irre ich mich?

    Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Wenn euch 25,- EUR nicht reichen, lehnt das Angebot ab, zieht die Vollstreckung durch und schaut, ob was dabei rum kommt. Aber der Gerichtsvollzieher ist doch nicht dazu da den Schuldner so lange zu belabern, bis er 100,- € verspricht (die dann im Zweifel maximal einmal gezahlt werden).

    das belabern würden wir übernehmen...:D

    genau und dann übernehmt ihr noch den Rest und kriegt die 4,40 Euro Hebegebühr, die ansonsten der GV kriegen würde. Das ergibt schon mal 30 Euro Rate. ;)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

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