Guten Morgen,
ich habe zugegebenermaßen eine wirkliche Anfängerfrage, würde aber trotzdem gerne eure Meinung hören.
Ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfÜB vorliegen. Unter dem Punkt "bisherige Vollstreckungskosten" werden auch Kosten und Gebühren für einen PfÜB geltend gemacht, der vor einem Jahr bzgl. eines anderen Drittschuldners gestellt erlassen wurde (Original-PfÜB beigefügt, alles soweit in Ordnung).
Meine Frage wäre jedoch, ob die Kosten und Gebühren des früheren PfÜB geltend gemacht werden dürfen.
Klar gehören zu den Kosten auch die Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen usw, mein Gedanke hierzu wäre jedoch folgender:
Angenommen der frühere PfÜB ging an die Bank A, dort war die Vollstreckung zunächst erfolglos, da vorherige Gläubiger an der Reihe waren. Der Gläubiger hängt jedoch in der Warteschleife.
Jetzt soll bei Drittschuldner Bank B gepfändet werden, da klappt alles reibungslos, alle Forderungen nebst Kosten und Gebühren werden beglichen.... und aufeinmal ist der Gläubiger auch bei Bank A an der Reihe und er bekommt alle Forderungen überwiesen. Dann würde der Gläubiger ja auch 2 mal die Kosten des früheren PfÜB erhalten.
Muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass der alte PfÜB ins Leere gelaufen ist ?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
LG D