Mehrwertsteuer auf Auslagen

  • Ein Rechtsanwalt möchte Mehrwertsteuer auf EMA-Auslagen geltend machen mit der Begründung, dass er ggü. der Behörde im eigenen Namen auftritt, so dass er auch Kostenschuldner sei. Nur soweit er ausdrücklich die Anfrage im Namen des Auftraggebers gestellt hätte, würde es sich um durchlaufende Posten handeln. Ich kann dem nicht folgen, wäre für Meinungen dankbar.

  • Einspruch. Der Rechtsanwalt ist selbst Kostenschuldner. Die EMA-Gebühren sind für ihn keine durchlaufenden Posten (wie dies bei Gerichtskosten der Fall ist) und daher umsatzsteuerpflichtig.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Einspruch. Der Rechtsanwalt ist selbst Kostenschuldner. Die EMA-Gebühren sind für ihn keine durchlaufenden Posten (wie dies bei Gerichtskosten der Fall ist) und daher umsatzsteuerpflichtig.

    Dito. Es handelt sich um umsatzsteuerpflichtige Honorarauslagen.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Einspruch. Der Rechtsanwalt ist selbst Kostenschuldner. Die EMA-Gebühren sind für ihn keine durchlaufenden Posten (wie dies bei Gerichtskosten der Fall ist) und daher umsatzsteuerpflichtig.

    ja in den meisten Fällen. Außer ich schreibe das Bürgeramt an und selle "ausdrücklich im Namen und für Rechnung meines Madanten XY" das Auskunftsbegehren, wird aber weder von mir noch von Kollegen so gehandhabt, vll. gibt es 2-3 Fälle in den letzten Jahrzehnten in denen das so gehandhabt wurde... Ich kenne auch kein Bürgeramt, das die Rechnung auf den Mandanten ausstellt. die meisten wollen ohnehin Vorkasse bzw. Kostenzusage durch mich...

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