Im Grundbuch sind eingetragen:
B und C in Erbengemeinschaft. Sie sind Erben des A.
B ist verstorben und wurde beerbt von C und D.
C und D übertragen den Erbanteil der B am Nachlass des A an C. Im Endergebnis wird C Alleineigentümer.
Das müsste so eintragbar sein. Oder übersehe ich dabei irgendwas?