Hallo,
Betroffener geht zum Notar und lässt eine Ausschlagung aufnehmen (ohne Betreuer).
Betroffener steht aber unter Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge.
Notar schreibt in Urkunde, dass die Ausschlagung vom Betreuer genehmigt und die Erklärung ihrerseits betreuungsgerichtlich
genehmigt werden muss.
Jetzt kommt der Betreuer mit einem formlosen Schreiben:
... ich beabsichtige die Genehmigung der abgegebenen Erklärungen und bitte meinerseits um Genehmigung der von mir abzugebenden Erklärung.
Fragen:
- Setzt das irgendeine Hemmung der Fristen in Gang? Doch wohl nicht.
- Ich muss doch jetzt den "üblichen" Prüfungskanon abspulen. Würdet Ihr das aufgrund dieser formlosen Mitteilung schon machen?
Eigentlich liegt für mich ja nichts bindendes vor.
- Hätte nicht der Betreuer selber zum Notar gehen müssen oder gar zum Nachlassgericht und seinerseits die Genehmigung aufnehmen lassen? Oder wie
läuft das ab? Hat das mit der Ausschlagung in Kombination mit einem Einwilligungsvorbehalt schon einmal jemand gehabt und kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank für praktische Tipps.