Genehmigung Einigung Erlösüberschuss

  • Der Betroffene ist Miteigentümer eines Grundstück (3/8 Anteil) und alleiniger Bewohner des Hauses. Es wurde die Zwangsversteigerung betrieben und das Grundstück wurde zwischenzeitlich versteigert. Aus dem Teilungsplan ergibt sich ein Erlösüberschuss in Höhe von ca. 158.500,00 €. Die anderen Miteigentümer sind anwaltlich vertreten. Der gegnerische Anwalt listet Kosten (insgesamt 10.300,00 €) auf, die noch angefallen sind. Der Betreuer sagt, dass die genaue Zuordnung der Kosten nur in einem weiteren Verfahren, welches vermieden werden soll, geklärt werden kann. Der gegnerische Anwalt zieht jetzt die Kosten (Abgaben, Versicherung und Kosten für Schäden am Haus, die laut gegnerischem Anwalt von dem Betroffenen verursacht wurden) ab, sodass diese im Prinzip auf alle Eigentümer umgelegt werden und verteilt den Rest in Höhe der Anteile. Dem Betroffenen stehen daher jetzt ca. 55.000,00 € zu. Der Betreuer ist damit einverstanden.

    Liegt ein Genehmigungstatbestand vor? § 1822 Nr. 12 BGB? evtl. ein Vergleich?

    Vergleich ist ja genau definiert: Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich).

    Ich tue mich schwer damit, dies als Vergleich anzusehen.

    Oder doch § 1812 BGB?

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