Pfändung der Mietkaution

  • Hallo zusammen,

    bei Abgabe der VAK machte der Schuldner beim GV angaben zu einem Zusatzvertrag zum ehem. Mietverhältnis, der mir wie folgt vorliegt.

    (Auszug)

    ......"Herr XY(Schuldner) beendet das Mietverhältnis zum 30.04.2020 (Originaldatum)
    Frau XY (Ehefrau) tritt als alleinige Mieterin in den bestehenden Mietvertrag ein.
    Die Kaution wird auf Frau XY(Ehefrau) übertragen.
    Unterschrift: Ehefrau, Ehemann(Schuldner), Vermieter"......

    Meine Fragen:

    Ist eine Pfändung ins Privatvermögen der Ehefrau möglich?
    Wenn ja, kann sofort gepfändet werden, oder muss mit der Verwertung gewartet werden, bis Ehefrau das Mietverhältnis beendet hat?
    Andere Möglichkeiten, um die Kaution zu pfänden?
    Der Zusatzvertrag ist leider schon aus dem Jahr 2020.

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Über die Kaution hat der Schuldner verfügt, als er noch Verfügungsmacht hatte, also ist die Forderung rechtswirksam an die Frau übergegangen. Eine Pfändung der Kaution ist gar nicht mehr möglich.

    Wurde die Forderung (die Kaution) jedoch übertragen, als die Pfändung (Inhibitorium) bereits eingetreten war, dann ist diese Verfügung unwirksam, dann würde aber das eintreten, was du bereits angesprochen hast. Der Vermieter hätte eine Einrede, bis das Mietverhältnis beendet ist, da es sich um ein zweckgebundenes Vermögen handelt.

    In das Privatvermögen der Ehefrau kann nur eingegriffen werden, wenn Sie z.B. ein gemeinschaftliches Konto mit dem Schuldner hat, ansonsten nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!