Es soll ein vererbliches Vorkaufsrecht (für jeden Verkaufsfall) gelöscht werden. Der Berechtigte ist bereits 1984 verstorben. Es wurde seinerzeit lediglich ein gegenständlich beschränkter Erbschein erteilt (in Anwendung des Rechts der ehem. DDR hinsichtlich aller zum Nachlass gehörenden Rechte und Grundstücke in der ehem. DDR).
Dieser Erbschein reicht sicher nicht aus, um die Erbfolge nachzuweisen und das besagte Vorkaufsrecht zu löschen.
Die Sache ist etwas verzwickt, da der Berechtigte beträchtliches Vermögen hinterlassen hat, was natürlich dazu führt, dass der Erbschein, der nun über das gesamte Vermögen zu erteilen wäre, ein erhebliches Sümmchen kosten würde. Dieses Sümmchen ist natürlich niemand bereit zu zahlen, da die (nicht ordnungsgemäß nachgewiesenen) Rechtsnachfolger zwar grundsätzlich schon Löschungsbewilligungen erteilt haben, aber natürlich kein Interesse daran haben, einen teuren Erbschein zu beantragen. Zudem ist auch ein weiterer Erbschein (für dessen Sohn) erforderlich, für welchen ein ähnliches Vermögen Grundlage sein dürfte.
Das Grundstück ist bereits verkauft und die Käufer sind nicht bereit das Recht zu übernehmen.
Sieht hier irgendjemand eine andere Möglichkeit als einen (normalen/teuren) Erbschein zum Nachweis der Rechtsnachfolge zu beantragen? Einen Erbschein nur für das Grundbuchamt gibt es ja leider nicht mehr und den seinerzeit erteilten Erbschein kann man nicht verwenden.