Photovoltaikanlage Wert

  • Hallo,
    kann mir jemand sagen, wie man die im Nachlaßverzeichnis mitgeteilte Photovoltaikanlage berechnet. In der Kommentierung findet sich die Anlage nur in Bezug zum lebenslangen Recht (§ 52 GNotKG). Im Netz gibt es ein paar Berechnungsprogramme, die aber alle zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im Zusammenhang mit Nachlaßsachen habe ich gar nichts gefunden. Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,
    kann mir jemand sagen, wie man die im Nachlaßverzeichnis mitgeteilte Photovoltaikanlage berechnet. In der Kommentierung findet sich die Anlage nur in Bezug zum lebenslangen Recht (§ 52 GNotKG). Im Netz gibt es ein paar Berechnungsprogramme, die aber alle zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im Zusammenhang mit Nachlaßsachen habe ich gar nichts gefunden. Vielen Dank im Voraus.

    Ich bin keine Fachfrau, aber die Dinger werden nach einem Zeitraum X komplett abgeschrieben. Weißt du, wie alt die Anlage ist?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Dann dürfte sie meiner unfachmännischen Meinung nach noch nicht abgeschrieben sein. Es kommt aber auf das Modell an. Ich würde in dem Fall mal versuchen, der Hersteller zu kontaktieren, wenn ich den Wert selbst ermitteln müsste. Normalerweise steht im WEB doch "Wert kann geschätzt werden, soll aber realistisch sein - das Gericht kann Nachweise verlangen", oder täusche ich mich da?

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  • Die Abschreibung hat nichts mit dem Wert der Anlage zu tun.

    Bislang ist man näherungsweise davon ausgegangen, dass der Wert der Anlage gegen 0 geht, wenn die EEG-Umlage nicht mehr gezahlt wird. Jetzt wurde aber für alte Anlagen der Zeitpunkt der Förderung auf das Jahr 2027 nach hinten gelegt, so dass auch solche Altanlagen noch einen Wert haben, den sie zum 31.12.2020 nicht mehr hatten. Und, wer weiß, vielleicht werden die Dinger, sofern nicht defekt, im nächsten Jahr mit Gold aufgewogen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Erste Frage:

    Wieviel kWp und lohnt sich das hier alles überhaupt.

    Eine kleine Anlage auf einem Dach, älter als 10 Jahre hat so gut wie keinen Wert bzw. der Wert dürfte bei der Wertberechnung des Hauses mit untergehen. Ein Abbau u. separater Verkauf ist da nämlich uninteressant. Oder reden wir hier über einen Solarpark? Was ist überhaupt Sache hier?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Nein, kein Park. Sie hat 9,9 kwp. Die übliche Anlage für einen 4-Personen-Haushalt. Hatte ich nicht angegeben, weil ich universelle Berechnungsmodi erwartet hatte: "Einspeisevergütung x Restlaufzeit" oder so ähnlich. Weil sich nirgends was zur Berechnung hat finden lassen - ganz anders als zur Photovoltaikanlagedienstbarkeit - habe ich aber auch schon vermutet, daß solche Anlagen in der Berechnung meist gar keinen Niederschlag finden.

  • Im Verhältnis zum Wert des Hauses wahrscheinlich eher untergeordneter eigener Zeitwert, aber insgesamt für das Objekt werterhöhend.

    Ich würde mal 3.000€ Zeitwert ansetzen. Einfach so nach § 36 I GNotKG und gut. Meistens macht das in den Wertstufen eh nicht soviel bis nichts aus. Ist ja schon ein Wunder, dass man das als eigenen Vermögensgegenstand im Verzeichnis erwähnt hat.

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  • Es gibt Werte, die sind nur theoretischer Natur.

    Eine 12 Jahre alte Anlage von Dach zu schrauben, zu transportieren und wieder woanders auf ein Dach zu setzen ist wahrscheinlich wirtschaftlich unsinnig. Oder hat jemand schon was von Solaranlgenscout24 gehört bzw mitbekommen, dass ein Hausbesitzer jemals von einem anderen Eigentümer eine Anlage abgekauft und abgeschraubt hat?

    Was ich damit sagen will: Natürlich ist die PV-Anlage auf einem Haus ein Zubehörgegenstand, den man theoretisch getrennt verkaufen könnte. Das ist aber eine Einbauküche auch. Und die wird ja wohl in der Regel im Wertbogen auch nicht gesondert angegeben, sondern geht im grob geschätzten Wert der Immobilie mit unter.

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  • Vielleicht hängt die separate Wertangabe ja damit zusammen, dass man "Gewerbetreibender" ist, sobald man einspeist, es sich damit um "Firmenvermögen" handelt? Hilft jetzt nicht bei der Wertfindung, ist aber vielleicht eine Erklärung, warum die PV-Anlage separat aufgeführt wurde.

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