Systematik Jugenstrafvollstreckung

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich brauche mal ein bisschen Nachhilfe in der Aktenführungssystematik bei Jugendstrafen. Ich sitze an einem kleinen Amtsgericht in der Strafabteilung.

    Die Akte der Staatsanwaltschaft, in der auch die Hauptverhandlungen abgeheftet werden und in der sich das Original des Urteils befindet, nennt man Hauptakte, richtig?
    Wir sind zuständig für die Einleitung der Vollstreckung gegen einen der Verurteilten (Kammersache, ein Heranwachsender hatte im hiesigen Bezirk seinen letzten Wohnsitz vor Inhaftierung).
    Wir legen nun eine VRJs-Akte an, die man Vollstreckungsheft nennt und heften in diese Akte die Einleitungsverfügung mit Aufnahmeersuchen und allem drum und dran, richtig? Und dann geben wir dieses Vollstreckungsheft ab an das Vollstreckungsleitergericht am Ort der JVA? Oder behalten wir irgendwas auch hier? Die Hauptakte geht ja zurück zur Staatsanwaltschaft.

    Wie man vielleicht merkt, habe ich seit Jahren keine Jugendstrafe zur Einleitung gehabt. Damals saß auf der Serviceeinheit eine sehr routinierte und kompetente Person, deshalb habe ich mir über die Aktenführung keine großen Gedanken machen müssen. Nun ist jemand anderes auf der Stelle und unsicher, wie mit der Akte umzugehen ist und ich bin verunsichert, ob ich mir das Vorgehen und die Bezeichnung der einzelnen Aktenbestandteile richtig zusammengereimt habe und wäre sehr dankbar, wenn jemand hierzu kurz etwas sagen könnte.

    Vielen Dank im Voraus!

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