Guten Morgen,
ich komme hier irgendwie nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Es gab ein Zivilverfahren mit 1 Kläger und 2 Beklagten. Es wird ein Vergleich geschlossen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75% und die Beklagte zu 2 zu 25%. Die Kosten des Vergleichs tragen die Klägerin zu 50% und die Beklagte zu 2 zu 50%. ABER: die Kosten des Beklagten zu 1 trägt die Klägerin. Puh. Für mich gehören ja eigentlich die Kosten des Beklagten zu 1 auch zu den Kosten des Rechtsstreits, aber ok. Ich wollte nun Kopfteile nehmen, aber der Beklagte zu 1 ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, jedoch die Beklagte zu 2.
Ich würde hier also nach Kopfteilen gehen. Dann dem Beklagten zu 1 die Umsatzsteuer belassen und bei der Beklagten zu 2 sie weglassen.
Ich hatte irgendwo gelesen (finde aber die Stelle nicht mehr :() , dass ich ich die Angabe benötige, wer die Umsatzsteuer im Innenverhältnis trägt. Trotz mehrfacher Nachfrage bekam ich keine Antwort vom Anwalt. Ich möchte jetzt also die Akte vom Tisch bekommen.
Wie würdet ihr hier herangehen?