Vorlage von Abtretungserklärungen erforderlich ?

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Umschreibung einer notariellen Urkunde über eine Grundschuld im persönlichen und dinglichen Bereich auf Gläubigerseite nach Abtretung vor. Die Abtretung ist im Grundbuch eingetragen. Leider handelt es sich um ein auswärtiges Grundbuchamt, so dass ich nicht Einsicht nehmen kann. Muss ist die Abtretungsurkunde in öffentlicher Form anfordern oder kann ich gleich wegen Offenkundigkeit umschreiben ?

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Umschreibung einer notariellen Urkunde über eine Grundschuld im persönlichen und dinglichen Bereich auf Gläubigerseite nach Abtretung vor. Die Abtretung ist im Grundbuch eingetragen. Leider handelt es sich um ein auswärtiges Grundbuchamt, so dass ich nicht Einsicht nehmen kann. Muss ist die Abtretungsurkunde in öffentlicher Form anfordern oder kann ich gleich wegen Offenkundigkeit umschreiben ?

    Für die dinglichen Ansprüche ist die Eintragung im Grundbuch (Nachweis: GB-Einsicht oder Volrage amtlicher Ausdrucke) bei Buchrechten erforderlich und ausreichend (bei Briefrechten ist der Brief erforderlich und entweder eeingetragene Abtretung oder Vorlage der Abtretung in gehöriger Form).
    Für die persönlichen Ansprüche ist die Eintragung im Grundbuch ohne Belang, es müssen die Abtretungsurkunden her.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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