Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Umschreibung einer notariellen Urkunde über eine Grundschuld im persönlichen und dinglichen Bereich auf Gläubigerseite nach Abtretung vor. Die Abtretung ist im Grundbuch eingetragen. Leider handelt es sich um ein auswärtiges Grundbuchamt, so dass ich nicht Einsicht nehmen kann. Muss ist die Abtretungsurkunde in öffentlicher Form anfordern oder kann ich gleich wegen Offenkundigkeit umschreiben ?