Sehe ich das richtig, dass § 4 RDGEG geändert und dessen Absatz 4 ersatzlos aufgehoben wurde, so dass jetzt im KF-Verfahren wieder ganz normal die Notwendigkeit/Erstattungsfähigkeit der im Mahnverfahren entstandenen Inkassokosten zu prüfen ist?
Inkassokosten § 4 Abs. 4 RDGEG
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Sehe ich das richtig, dass § 4 RDGEG geändert und dessen Absatz 4 ersatzlos aufgehoben wurde, so dass jetzt im KF-Verfahren wieder ganz normal die Notwendigkeit/Erstattungsfähigkeit der im Mahnverfahren entstandenen Inkassokosten zu prüfen ist?
Die Erstattungsfähigkeit ist jetzt in §13e RDG und §13f RDG geregelt.
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Und §13 f RDG ist meines Erachtens im Erkenntnis- und nicht im KF- Verfahren zu beachten
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Siehe hierzu insbesondere: OLG Dresden (12. Zivilsenat), Beschluss vom 14.10.2022 – 12 W 491/22
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