Lageplan beschränkte persönliche Dienstbarkeit

  • Hallo ihr Lieben

    ich habe mal eine allgemeine Frage an euch. Verlangt ihr bei Dienstbarkeiten immer einen Lageplan, um den genauen Ort der Leitung etc. nachvollziehen zu können oder ist das bei euch nur schmückendes Beiwerk?

    Wir handhaben das innerhalb des Kollegiums total unterschiedlich.

    Ich hab zB gerade die Dienstbarkeit für den Betrieb einer PV-Anlage. Dort steht drin wird bewilligt und beantragt... Die Standorte der PV-Anlage, der zu deren betrieb erforderlichen Anlagen, der Verlauf der Zuwegung sowie der Anschlussleitungen ergeben sich aus dem dieser Urkunde als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Urkunde ist.

    Problem: Ich hab nur eine Luftaufnahme vom Acker. Eingetragen ist dort nichts. Man kann also nicht sehen wo was liegt und wie die beschriebenen Leitungen sind. Da gerade explizit auf die Anlage in der Urkunde Bezug genommen wird, habe ich einen richtigen Lageplan erfordert. Den gibt es aber nicht. Würdet ihr hier eintragen?

  • Wenn in der Bewilligung auf einen Plan Bezug genommen wurde, will ich einen Plan haben.
    Wenn nicht, dann nicht.
    Ergänzung: eine evtl. Ausübungsstelle muss natürlich der Bewilligung zu entnehmen sein, aber dazu braucht es ja nicht unbedingt einen Plan)

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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