Hallo,
ich mache M grad in Vertretung und bin etwas unbedarft.
Ich habe einen Antrag einer Schuldnerin mit Lohnpfändung auf Freigabe der EPP. Der Pfandbetrag wurde bereits abgeführt.
Nach kurzer Recherche bin ich soweit, dass die EPP grundsätzlich pfändbar ist, aber von einer Lohnpfändung nicht umfasst ist. Also eigentlich hätte der Arbeitsgeber die EPP nicht hinzurechnen dürfen richtig?
Kann ich als Gericht denn nach Abführen des gepfändeten Betrags überhaupt noch etwas tun?
Danke!