Bei einer Umwandlung ist eine notarielle Urkunde mit mehreren Anlagen als ein Dokument eingereicht worden. In der Anlage 4 dieser Urkunde sind die Beschäftigten des übertragenden Rechtsträgers, die vom übernehmenden Rechtsträger übernommen werden, namentlich und mit Geburtsdaten aufgeführt. In der Urkunde wird ausdrücklich auf die Anlage 4 Bezug genommen. Die Urkunde wurde im Registerordner vollständig - also mit allen Anlagen - freigegeben.
Jetzt reicht der Notar eine auszugsweise Abschrift der Urkunde ohne Anlage 4 ein und beantragt, den Austausch dieser auszugsweisen Abschrift gegen die vollständig eingereichte Urkunde. Er will offensichtlich, dass die freigegebene vollständige Urkunde im Web nicht mehr einsehbar ist. Hintergrund sind wohl datenschutzrechtliche Überlegungen hinsichtlich der Personen der Arbeitnehmer, die im Web einsehbar sind.
Kann die freigegebene Urkunde im Registerordner gesperrt (geht das überhaupt technisch?) und die neue - auszugsweise - zur Einsicht freigeben werden?
Ich bin ratlos. Kann jemand helfen?