Hallo zusammen,
ich habe vorliegend ein Nachlassinsolvenzverfahren (des Gesellschafters, welcher an div. Gesellschaften teils zu 100 % beteiligt war) abzuhandeln und hätte gerne die Sachstandsberichte der IVs aus den Insolvenzverfahren der ebenfalls insolventen Gesellschaften des Gesellschafters. Ich hätte nun die Sachstandsberichte (ggf. unter Verweis auf: Die (mittelbaren) Gesellschafter des Insolvenzschuldners sind im Insolvenzverfahren Dritte, denen Akteneinsicht (nur) gem. § 4 InsO, § 299 Abs. 2 ZPO zugebilligt werden kann (vgl. BGH BeckRS 2018, 3570 Rn. 20). (Rn. 30 und 33) (redaktioneller Leitsatz) beim jeweiligen IV angefordert.
Die ausgereichten Gesellschafterdarlehen/Privateinlagen im sechs- bzw. siebenstelligen Bereich sind ja lediglich Nachrangforderungen nach § 39 InsO. Trotzdem würde mich natürlich der Verwertungsstand und die Quotenaussicht bezüglich der Verfahren über die Gesellschaften interessieren, um insoweit auch meinen Gesellschaftsanteil zu "bewerten" bzw. als wertlos einzustufen.
Habe ich insoweit ein Auskunftsrecht bzw. bekomme ich in meiner Gesellschafterstellung Auskunft bzw. die Berichte? Hat hier jemand Erfahrungswerte?