Erbausschlagung bzgl. eines in Russland Verstorbenen

  • Hallo!

    Beim hiesigen Nachlassgericht ist eine Erbausschlagung (hinsichtlich des in Deutschland belegenen Vermögens) eingegangen. Erblasser (Staatsangehörigkeit wurde nicht angegeben, russischer Staatsangehöriger aufgrund seines Namens?) ist in Moskau (mit letztem Wohnsitz und Aufenthalt) am 22.10.21 verstorben.

    Tochter (im hiesigen Bezirk wohnhaft) schlägt die Erbschaft (Eingang der Erklärung beim AG: 23.09.2022) als gesetzliche Erbin aus.
    Sonst keinerlei weitere Angaben.

    Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des hiesigen Gerichts? Ich steh` gerade irgendwie auf dem Schlauch und wäre für eine Hilfestellung sehr dankbar.

  • [FONT=&quot]„Art. 13 EuErbVO Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils[/FONT]

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!