Hallo ,
können Pfleger für unbekannte Beteiligte Mehrwertsteuer geltend machen ?
Mehrwertsteuer
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Schulleck -
29. September 2022 um 13:56
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Soweit ich weiß, hängt das immer vom jeweiligen Finanzamt ab. Ich lasse mir von den Pflegern versichern, dass sie laut Finanzamt steuerpflichtig sind. Dann zahle ich das auch aus.
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Sonstige Pflegschaften inkl Nachlasspflegschaften fallen nicht in die USt-Befreiung nach § 4 UStG. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Personen, die das nur gelegentlich machen, die USt-Befreiung beim Finanzamt als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gewählt haben (weniger als 22.000 umsatzsteuerpflichtige Jahreseinnahmen). Das insbes, weil ja kürzlich der BFH auch Verfahrenspflegschaften von der USt befreit hat: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidun…/STRE202210052/
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Leider ist die Entscheidung des BFH noch nicht im aktuellen Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE_Stand 9.9.2021.docx (bundesfinanzministerium.de) berücksichtigt. Auf S. 316 wird weiterhin ausgeführt, dass die Verfahrenspfleger nicht umsatzsteuerbefreit seien. Scheint sich deshalb noch nicht bis zu allen Finanzbeamten rumgesprochen zu haben und die Verfahrenspfleger können zwischen "Baum und Borke" geraten.
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