Hallo liebe Foristen,
ein Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid wurde beantragt, erlassen und ordnungsgemäß zugestellt. Nach dem der zuständige GV nun einen Vollstreckungsauftrag erhalten soll, fällt auf, dass bei der Beantragung des Mahnbescheides die Zinsen schlichtweg vergessen wurden, und demzufolge der Titel nun nur die Hauptforderung aufweist.
Das Gericht teilt auf Nachfrage mit, dass eine "nachträgliche Änderung" nicht mehr vorgenommen werden kann, da durch den Erlass des Mahn- und Vollstreckungsbescheides das Verfahren abgeschlossen sei und etwaige Zinsen nun nicht mehr geltend gemacht werden können. Das kann ich nicht so recht glauben, - klar wird es schwierig, die verpennten Zinsen nun ohne Hauptforderung in einem separaten Verfahren zu beantragen, aber meine Hoffnung, doch noch etwas erreichen zu können, liegt in diesem Kreativforum....
Vielen Dank fürs Lesen bis hierher.....