Erinnerung an Testamentsvollstrecker

  • Ein Ehemann ist Testamentsvollstrecker nach dem Tod seiner Ehefrau. Es handelt sich um eine Dauertestamentsvollstreckung im Rahmen eines Behindertentestaments.

    Jetzt schickt das Amtsgericht ein Schreiben, ob die Testamentsvollstreckung beendet ist. Das Testamentsvollstreckerzeugnis sei dann zurückzugeben (Dauertestamentsvollstreckung wurde wohl übersehen).

    Meine Fragen dazu:

    1. Sind solche Erinnerungsschreiben andernorts üblich? Ich sehe das zum ersten Mal.

    2. Was sollte den Testamentsvollstrecker bewegen, darauf überhaupt zu antworten? Welche Handhabe hat denn das Nachlassgericht?

  • Wer hat das unterschrieben? Ich habe so etwas schon von Geschäftsstellen gesehen, die lange Fristen notiert hatten und dann "Mal nachfragen".

    Der TV sollte antworten ("Nein." reicht aus), damit nicht z.B. irgendein Gläubiger sich eine Bestätigung vom Gericht geben lässt, wonach die TV beendet ist und dann zB Herausgabe der Erträge vom Betreuer verlangt. Davor schützt beim Behindertentestament nur die TV, nicht die Vor- und Nacherbschaft.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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