Eine GmbH ist testamentarische Erbin geworden. Kann der Einzelprokurist die Erbschaft für die GmbH ausschlagen?
Ausschlagung GmbH
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Eine GmbH ist testamentarische Erbin geworden. Kann der Einzelprokurist die Erbschaft für die GmbH ausschlagen?
Könne immer, dürfen ist die Frage.
Er muss sich ja legitimiert haben. Ich gehe mal von einem Registerauszug aus und wenn da Einzel-Verfügungsberechtigt steht, sollte es klappen. -
Eine GmbH ist testamentarische Erbin geworden. Kann der Einzelprokurist die Erbschaft für die GmbH ausschlagen?
Die Prokura gilt erstmal nur für das von der GmbH betriebene Unternehmen ("Handelsgeschäft"). Ich würde glaube ich zur Vertretung der Gesellschaft also solcher raten - dann kommt es darauf an, ob das (HR-Einsicht!) ein Prokurist alleine kann.
Ob er es darf, also ob er entsprechende Anweisungen der Geschäftsführung hat, ist dagegen im Außenverhältnis bekanntlich egal.
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Die Ausschlagung durch einen Prokuristen wird wohl als zulässig erachtet (vgl. Heinemann in: BeckOGK BGB §1945, Rn. 117, Stand: 01.09.2022).
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