Die Ausschlagungserklärung des Vaters eines Minderjährigen soll familiengerichtlich genehmigt werden.
Für den betroffenen Nachlass ist eine Nachlasspflegern eingesetzt.
Diese hat nach meiner Anfrage zunächst mitgeteilt, dass es sich um einen sehr umfangreichen Nachlass handelt, dessen Wert bzw. dessen Überschuldung nicht ohne weiteres ermittelt werden kann. Unter anderem sind im Nachlass vier Eigentumswohnungen und mehrere Firmenbeteiligungen enthalten.
Nun wurde von der Nachlasspflegerin ein Nachlassverzeichnis zum Todeszeitpunkt vorgelegt, aus dem sich rechnerisch die Überschuldung des Nachlasses ergibt.
Problem ist, dass die vier Eigentumswohnungen zwar mit einem Wert angesetzt sind, ich aber überhaupt nicht nachvollziehen kann, ob dieser Wert realistisch ist. Den Ausführungen über die Firmenbeteiligungen und den sich hieraus scheinbar ergebenden Schulden des Erblassers kann ich überhaupt nicht folgen.
Was macht Ihr in einem solchen Fall? Einen Gutachter bestellen? Welcher Gutachter wäre hier der richtige?