Eine GmbH & Co. KG soll gemäß Art. 2 Abs. 4 iVm Art. 37 SE-VO im Wege des Formwechsels in eine Aktiengesellschaft und eine logische Sekunde später im Wege des Formwechsels in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt werden.
Ein socher "Kettenformwechsel" ist in der Literatur wohl streitig, nach einem Aufsatz des Autors von der Höh, AG 2018, 185 - 194 aber zulässig. Ist also ein "Kettenformwechsel" herrschene Meinung und als zulässig zu erachten? Ich meine: ja. Liege ich richtig?
Die Gesellschaft überreicht nunmehr zwei notarielle Urkunden:
1. Eine Urkunde betreffend die 'Offenlegung gemäß Art. 37 Abs. 5 SE-VO'. Darin wird erklärt, dass die GmbH & Co. KG den Kettenformwechsel vorhat und dass gem. § 61 S. 2 UmwG (nur) ein Hinweis auf die Einreichung des Umwandlungsplans zum Handelsregister veröffentlicht werden muss.
2. Umwandlungsplan,
Ich beabsichtige, beide Urkunden im Registerordner der GmbH & Co. KG - zur Einsichtnahme im Web - freizugeben und folgenden Hinweis im Registerportal unter dem Abschnitt 'Registerbekannmachungen nach dem UmwG' zu veröffentlichen (frei formuliert):
Die Gesellschaft strebt den Formwechsel in die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE) an. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft in einem ersten Schritt im Wege des Formwechsels in eine Aktiengesellschaft und unmittelbar anschließend in einem zweiten Schritt nach den Vorschriften der SE-VO (Verordnung EG Nr. 2157/2001) in die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE) umzuwandeln. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Formwechsel der Aktiengesellschaft in die Rechtsform der (Europäischen Gesellschaft (SE) im Wege eines so genannten "Kettenformwechsels" vorzunehmen.
Als nicht eingetragen, wird bekannt gemacht, dass die Gesellschaft den Umwandlungsplan zum Handelsregister HRXXXXX Amtsgericht XXXXX eingereicht hat.
Ist das so in Ordnung, ist was falsch oder fehlt noch was? Ich mache das als Rechtspfleger zum ersten Mal und habe keinerlei Vorlagen.
Ich bin für jeden rechtlichen und praktischen Hinweis dankbar!
edit by Kai: Klardaten entfernt