Eine offene Eigentümergrundschuld mit Brief wurde von mir gepfändet und zur Einziehung überwiesen.
Zur Eintragung der Pfändung ist der Brief beim Grundbuchamt vorzulegen.
Bei dem Versuch der Wegnahme des Briefs beim Schuldner stellte sich heraus, dass der dazugehörige Brief
nicht mehr aufzufinden ist.
Das Aufgebotsverfahren wurde beantragt.
Was passiert mit der Grundschuld nach Ablauf der Frist?
Verwandelt Sie sich dann in eine Buchgrundschuld oder wird das Recht dann gelöscht?