PKH Allgemein

  • Guten Morgen,

    eine Kollegin von mir muss in der nächsten Woche Unterricht für PKH in Mahnsachen abhalten. Da sie nichts mit PKH zu tun hat, hat sie mich gebeten, mal zu forschen, wo man vielleicht eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale für die Bewilligung wie z.B. Rechtsschutzbedürfnis, Erfolgsaussichten usw. findet.

    Hat vielleicht jemand eine Idee?

  • Hier gelten die allgemeinen Grundsätze, wie in einem streitigen Verfahren auch. Ob der Antragsteller allerdings die Erfolgsaussichten für das streitige Verfahren darlegen muss, ist streitig (LG Stuttgart, Rpfleger 2005, 32). In der Entscheidung des LG Stuttgart sind auch einige andere Entscheidungen und Kommentarstellen aufgeführt.

  • Aus der eigenen Praxis bis zur Abgabe der Mahnsachen an das neue ZeMa:

    PKH in Mahnsachen (seinerzeit manuelles Verfahren) kommt nur in ganz seltenen Ausnahmen zum Zuge und dann regelmäßig ohne Beiordnung eines RA, da nicht notwendig. Es wird unterstellt, dass auch die arme Partei in der Lage ist, den Mahnvordruck alleine auszufüllen.

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