Aber...
sie stellt doch für sich und andere keine Gefahr mehr dar, wenn sie wieder entlassen wurde?
Oder was hat zur Entlassung geführt?
Wenn sich der Arbeitgeber für "Fehlzeiten" im Lebenslauf und den Beschäftigungsverhältnissen interessiert hat, wird er eine Erklärung bekommen haben - wenn nicht gefragt wurde, bleibt das Gefühl, dass jemand Arbeit ausführt und sehr ungeeignet sein könnte.
Aber den Arbeitsplatz durch Offenlegung einer Krankengeschichte zu gefährden, ist doch durch die Betreuung nicht gedeckt.
Ich würde mein Seelenheil in einem Zusatzgutachten suchen - erneute Einweisung, weil sie Arbeiten angenommen hat, bei denen eine Gefahr für andere bestehen kann. Wenn da aber nichts Konkretes zu befürchten ist, dann wird sie wohl weiterarbeiten dürfen und eine "Meldung" an den Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch der Betreuten gegen den Betreuer wegen der ausrücklich unerwünschten Offenbarung ihrer Krankheitsgeschichte auslösen können.