Hallo,
habe an Hand eines EV-Verz. festgestellt, daß der Schuldner selbst.
Handelsvertreter ist und dies auch bei der Stadt so angemeldet hat.
Im EV-Verz. hat er angegeben, daß er selbständiger Handelsver-
treter sei.
Im Eigentlichen hat er angegeben, daß er Arbeitslosengeld II bekommt.
Nun habe ich den GV gebeten, den Ergänzungsbogen für Gewerbe-
betreiber zuzusenden, da ich dachte, er hat das einfach vergessen.
Nun schreibt GV, daß diese Anlage zur EV nicht nötig sei. Nötig wäre
dies, wenn der Sch. ein Erwerbsgeschäft betreiben würde. Dieser
Fall würde hier nicht vorliegen.
Möchte GV nochmals anschreiben. Meines Erachtens müßte das Er-
gänzungsblatt Nr. I zu Nr. 24 vorgelegt werden, ebenso die Auf-
listung der Auftraggeber und Außenstände.
Liege ich da richtig?
Gruß Uffi