Hallo,
Kontopfändung- Schulder beantragt Freigabe, da der pfändbare Betrag schon beim Arbeitgeber gepfändet wird und nur der pfandfreie Betrag überwiesen wird. Vorwegfreigabebeschluß wird erlassen.
Gläubiger schreibt mir nun:" mit der Freigabe und der Auszahlung der eingegangen Lohnzahlung besteht kein Einverständnis und es wird auf des Urteil des BGB vom 22.03.2005 (AZ: XI ZR 286/04) Bezug genommen aus dem eindeutig hervorgeht, dass mit Gutschrift des Arbeitseinkommens auf dem Girokonto bei einem Kreditinstitut der Lohn- und Gehaltsanspruch gem. § 362 Abs. 1 BGB durch Erfüllung erloschen ist und mit ihm ein bis zu diesem Zeitpunkt bestehender Pfändungsschutz gem. §§ 850 ff ZPO nicht mehr besteht".
Ich hab mir das BGH-Urteil mal durchgelesen, aber ich meine, dabei handelt es sich doch um einen ganz anderen Sachverhalt. Erstens ist dort das Konto im Soll (bei meinem Schuldner im Guthaben) und zweitens geht es um die Nichteinlösung einer Lastschrift wegen Kündigung des Dispokredites..
Auf jeden Fall hatte ich noch so ein Schreiben eines Gläubigers (=Ostsächsische Spk. Dresden) mit dieser Begründung bekommen. Hattet ihr das schonmal. Wie darauf reagieren?
Konfuse Grüße
Mia