BGH zur Festsetzung der nicht-anrechenbaren Geschäftsgebühr für Mahnung im KF-Verf.

  • Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 dieser Anlage für eine wettbewerbsrecht-liche Abmahnung zählt nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG festgesetzt werden.
    BGH, Beschl. v. 20. Oktober 2005 - I ZB 21/05

  • Na also. Dann behaupte ich mal weiterhin kühn, dass allgemein die Ansicht, die "halbe" Geschäftsgebühr ist im Kostenfestsetzungverfahren nicht zu berücksichtigen, da nicht zu den gerichtlichen Verfahrenskosten gehörig, unverändert gilt.

    Der BGH kann ja schließlich nicht alle bisher gültigen Rechtsmeinungen kippen... ;)
    Ich habe ohnehin den Eindruck, dass nach anfänglicher Unsicherheit auch beim BGH sich allmählich das Prinzip der ökonomischen Prozessführung durchzusetzen beginnt.

  • Zitat

    Ich habe ohnehin den Eindruck, dass nach anfänglicher Unsicherheit auch beim BGH sich allmählich das Prinzip der ökonomischen Prozessführung durchzusetzen beginnt.



    Dazu sage ich nur "Klausel bei Widerrufsvergleich"!

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Zitat von Tommy

    Dazu sage ich nur "Klausel bei Widerrufsvergleich"!



    Das bestreite ich ja gar nicht, ändert aber nichts an dem - zumindest von mir festgestellten - Trend, dass die Großzügigkeit bei den erstattungsfähigen Kosten nicht mehr ohne weiteres überall erkennbar ist.

    Über den "KK" (Klausel-Kwatsch :D ) brauchen wir kein Wort verlieren.

  • der BGH hat nun mit Beschluß vom 27.4.2006, Az VII ZB 116/05 auch für ein vorgerichtliches Mahnschreiben entschieden, dass die nicht anrechenbare Geschäftsgebührenhälfte gem Vorbm.4 Abs.3 nicht zu den Kosten des Rechtsstreits gehört und somit nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden kann.

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