Forderung des FA gegen Berufsbetreuer

  • Wir haben hier ein heikles Problem. Das hiesige Finanzamt hat ein paar tausend Euro von einer Berufsbetreuerin zu bekommen und hat sich mit einer lapidaren "Aufrechnung" bzw. Auskunftsanspruch in Bezug auf die noch offenen Vergütungsanträge von Ihr an das Amtsgericht gewandt (vermutlich an Sie selbst angegeben, dass sie hier noch Geld zu erwarten hat). Abgesehen davon, dass es nicht viele sind und noch dazu einige "Selbstzahler" dabei sind, stellt sich die Frage nach dem korrekten Vorgehen.
    Wir sind uns eigentlich einig, dass Drittschuldner ja nicht das AG, sondern die Landesjustizkasse als Staatskasse ist und dorthin dann ganz regulär (durch das Finanzamt) gepfändet werden müßte. Das Problem ist vermutlich, dass das FA ja nicht weiß, wann hier die AZAO an die LJK rausgeht, und alle Pfänder, die vorher dort eingehen, ins Leere gehen, und die danach kommen... haben Pech, weil bereits ausgezahlt ist?!

    Wie verhalten wir uns, wenn tatsächlich hier eine Zustellung des Pfänders erfolgt (was haben wir überhaupt für eine Position hier?? :gruebel: )
    Wir haben auch keine Lust, dem FA zu erklären, wie sinnvoll zu vollstrecken ist (z.B. Kontopfändung der Betreuerin), wollen uns aber rechtlich korrekt verhalten.
    Hatte so etwas schon mal jemand oder sonst einen heissen Tipp? Danke im Voraus!

  • Wir hatten so etwas bei einer Rechtsanwältin. Die LJK hat hierher mitgeteilt, dass ein Pfänder vorliegt. Das FA erhielt eine Aufstellung, in welchen Verfahren noch PKH - Vergütungen offen sind, die LJK erhielt die gleiche Aufstellung.

  • Die entscheidende Frage ist, ob hier ein Amtshilfeersuchen vorliegt oder ob das FinA im vorliegenden Fall schlichtweg Partei (als Gläubigern der Betreuerin) ist. Meines Erachtens ist letzteres der Fall. Damit besteht weder ein Akteneinsichtsrecht noch ein Recht auf Auskunft aus den Betreuungsakten.

    Das FinA kann die Vergütungsansprüche der Betreuerin zwar pfänden. Dies dürfte aber schwierig werden, wenn es die Namen der Betreuten und die entsprechenden Aktenzeichen nicht weiß. Bei Mittellosen- und Vermögendenfällen stellt sich noch zusätzlich das Problem nach dem richtigen Drittschuldner.

  • Die Frage nach dem richtigen Drittschuldner hatte ich eigentlich für mich so geklärt:
    bei Mittellosen ist es die Staatskasse (oder wird der Anspruch auf Vergütung selbst beim AG gepfändet?)?,
    bei Vermögenden die Betreuten selbst = vertreten durch den Betreuer
    (das ist ja noch der Gipfel, dass für die Drittschuldnererklärung ein Ergänzungsbetreuerbestellt werden müßte, da der Betreuer -mit Vermögenssorge- ja ausgeschlossen ist!).
    Die Frage ist vielmehr - wie verhält man sich als "falscher" Drittschuldner?! Einfach die Erklärung abgeben, dass keine Ansprüche offen sind, ist ja nicht richtig, denn Ansprüche bestehen ja grundsätzlich...

  • Hatte so einen Fall auch schon, Drittschuldner ist das AG, da dieses ja den Vergütungsanspruch feststellt und die Landeskasse nur auszahlt, gepfändet wurde ausdrücklich die dem Betreuer aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung in den von ihm geführten Verfahren. Die Verwaltung war als Drittschuldner zur Abgabe der Drittschuldnererklärung verpflichtet und hat dann veranlaßt, dass in jeder einzelnen Akte die Pfändung vermerkt wurde, so dass die Zahlungen dann tatsächlich an den Gläubiger erfolgen konnten. Bei Vermögenden wären aber m.E. diese Drittschuldner, da hier das Gericht die Zahlung aus dem Vermögen weder veranlassen noch überprüfen kann, schließlich darf ja auch keine Überpfändung eintreten.

  • NRW hat für solche Fälle eine JVV "Vertretung der Staatskasse". Müsste ich nachschauen, wer bei einer Pfändungsverfügung des FA Drittschuldner ist. Rechtshilfe gibt es nicht, wenn das FA "nur" wissen will, in welchen Verfahren der Betreuer bestellt ist. Die Justiz ist nicht Büttel des Finanzamtes. Jedenfalls noch nicht. Ich las mal einen Entwurf, wonach die Gerichte nicht nur die Vergütungen aus der Staatskasse, die ja naturgemäß schlecht zu verstecken sind, sondern auch die Festsetzungen gegen Vermögende zu melden haben. Von Datenschutz stand da nichts. Wenn das in Kraft tritt - ich sehe da keine Widerstände - , sind wir Hilfsbeamte des FA.

  • Was wäre dennn gegen "Hilfsbeamte des FA" einzuwenden? Sind wir Staat oder sind wir es nicht?

    Von unserer LJK habe ich bei säumigen Schuldnern schon die Rückmeldung bekommen, dass die LJK die offene Forderung dem FA gemeldet habe und dass dieses, sollte ein Lohnsteuerjahresausgleich / eine Steuererklärung eingereicht werden, einen evtl. Erstattungsbetrag bis zur Höhe unserer Forderung an die LJK auszahlen werde.

    Macht sich da das FA zum "Hilfsbeamten der Justiz"?

    Finde ich nicht. Wir müssen uns doch nicht unbedingt das Leben gegenseitig schwer machen.



  • :eek: Und der Datenschutz bleibt auf der Strecke!:daumenrun

  • Ich teile die Bedenken gegen die von Grisu geschilderte Verfahrensweise. Es kann nicht sein, dass Gelder unter Missachtung aller gesetzlichen Vorschriften ohne Titel und ohne Pfändung auf dem kurzen Dienstweg vereinnahmt werden.

    Eine anspruchstellende Behörde ist im Verfahren Antragsteller oder Partei wie jeder andere. Sie kann daher nicht mehr Rechte haben als eine Privatperson.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
    Nach Rücksprache mit der Verwaltung wird wohl auch das AG als Drittschuldner gesehen und wie in #5 beschrieben verfahren werden.
    @studico:
    Hatte der Vorfall Auswirkungen auf den Betreuer? Wir können -als Rpfl- zwar nichts tun (Richter haben bereits Kenntnis), haben aber starke Bedenken, dass einer, der Schwierigkeiten mit seiner eigenen finanziellen Lage hat, für andere (z.T. sehr Vermögende) deren Finanzen ordnungsgemäß verwalten soll.

  • @juris2112: Ich verstehe die Missachtung aller gesetzlichen Vorschriften nicht. Es geht auch nicht darum, ohne Titel oder Pfändung Gelder zu vereinnahmen!

    Wenn ich Perlentaucher richtig verstanden habe liegt ein Titel vor. Demnach ging es um die Frage, wer Drittschuldner ist. Und hier sehe ich kein Problem (auf Grundlage Titel / Pfändung) mitzuteilen, welche Vergütungsansprüche bestehen.

    Ich sehe hier weder die Justiz als Büttel oder Hilfsbeamte des FA. Als Beispeil hatte ich ja auch angeführt, dass es unsere LJK umgekehrt genauso macht, nämlich indem sie in einen Steuererstattungsanspruch vollstreckt.

  • Ich habe den Ausgangssachverhalt so verstanden, dass noch keine Pfändung vorliegt ("lapidare Aufrechnung bzw. Auskunftsanspruch" des Finanzamts"). Wenn die Frage darauf abzielt, wie nach erfolgter Pfändung zu verfahren ist, sind natürlich keine Einwände zu erheben.

  • Bislang ist es so, dass tatsächlich noch keine Pfändung hier vorliegt, sondern nur die Anfrage... allerdings bastelt sich das FA ja Ihre Titel auch selbst, so dass der Titel sicherlich kein Problem ist.
    Ich weiß nicht, welche Auskuft die Geschäftsleitung gegeben hat, aber wir warten eigentlich täglich nun mit dem Eingang der Pfändung.
    Danke nochmal für die Antworten.

  • Das hier auf eine "Anfrage" oder was auch immer des Finanzamtes Auskünfte gegeben werden/wurden, halte ich für äußerst bedenklich.
    Entweder das Finanzamt lässt eine Pfändungsverfügung zustellen oder nicht, bloße "Aufrechnungen" o.ä. rechtfertigen einen derartigen Eingriff in den Datenschutz nicht.
    Es ist ja bereits immer wieder als verfassungsrechtlich problematisch diskutiert worden, daß das Finanzamt sich sowohl den Titel selbst erstellen als auch selbst vollstrecken kann. Das jetzt auch noch vorab mitgeteilt wird, wo (in welchen Verfahren) für das FA etwas zu holen ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier wird einer Allmacht des FA Vorschub geleistet, für die ich keine Rechtsgrundlage erkennen kann.
    Normalerweise wird doch immer nur der angebliche Anspruch des Schuldners an den Drittschuldner vollstreckt. Wo bleibt hier die Angeblichkeit?
    @ Grisu:
    Amtsgerichte sind keine Behörden im eigentlichen Sinne.

  • Ich sehe es genauso.

    Das Finanzamt ist hier schlichtweg Partei wie jeder andere Gläubiger auch. Für eine Bevorzugung jedweder Art gibt es daher keine Grundlage.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
    Nach Rücksprache mit der Verwaltung wird wohl auch das AG als Drittschuldner gesehen und wie in #5 beschrieben verfahren werden.
    @studico:
    Hatte der Vorfall Auswirkungen auf den Betreuer? Wir können -als Rpfl- zwar nichts tun (Richter haben bereits Kenntnis), haben aber starke Bedenken, dass einer, der Schwierigkeiten mit seiner eigenen finanziellen Lage hat, für andere (z.T. sehr Vermögende) deren Finanzen ordnungsgemäß verwalten soll.



    Die Bedenken hätte ich auch. Da kann man nur Augen und Ohren offen halten, bei Rechnungslegungen ganz besonders aufpassen und mit den Richtern weiter darüber sprechen.

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