An die Strafvollstrecker unter euch

  • Leidiges Thema Rechtskraft

    Beispiel (StVK) :

    Ich habe einen Beschluss mit einer 2/3 oder Reststrafenentscheidung bei dem unterschiedliche StAen - also auch mehrere Freiheitsstrafen - beteiligt sind. Wann tritt die Rechtskraft ein?
    Mit der Bewirkung ALLER Zustellungen an die beteiligten StAen und dem Verurteilten (RMV von allen mal vorausgesetzt) -> Gesamt-RK mit der letzten Zustellung und dem Eingang bei mir ODER jede einzelne Strafe bekommt ihre RK gesondert nach dem Ablauf der RM-Frist oder dem RM-Verzichtseingang bei mir? Im Zivil gilt ja die letzte Zustellung an den letzten mit der Sache Betroffenen setzt die Frist in Lauf... Ich bekomme mich mit meiner Kollegin jedes Mal in die Haare, weil ich der Meinung bin, auch wenn es einen gemeinsamen 2/3 Termin gibt, ist jede Strafe gesondert RM-fähig. Kann ja sein, eine StA hat der Aussetzung nicht zugestimmt. Liege ich falsch?:confused:
    Gleiches Problem gilt übrigens für den Straferlassbeschluss.
    Wie handhabt ihr das bei euch? :gruebel:

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