Guten Morgen alle miteinander!
Kann ich eine Rechtsnachfolgeklausel gem. § 319 ZPO (analog?) berichtigen?
Der Zöller schweigt dazu leider...
Muss ich dann einen förmlichen Beschluss erlassen oder reicht ein "Berichtigungsvermerk" aus?
Danke für Eure Antworten!
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