stehe ich gerade auf dem Schlauch
Scheidungsverfahren mit PKH, Scheidung ist durch, VA noch nicht . . .
Verfahren ist aus 2003, RA beantragt Vergütung nach BRAGO . . . bingo
Jetzt ist VA auch durch und der RA beantragt die restliche Vergütung nach RVG . . .
müßte er nicht wieder auf die BRAGO zurückgreifen
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