erst BRAGO dann RVG

  • stehe ich gerade auf dem Schlauch :gruebel:

    Scheidungsverfahren mit PKH, Scheidung ist durch, VA noch nicht . . .
    Verfahren ist aus 2003, RA beantragt Vergütung nach BRAGO . . . bingo

    Jetzt ist VA auch durch und der RA beantragt die restliche Vergütung nach RVG . . .

    müßte er nicht wieder auf die BRAGO zurückgreifen :confused:

  • Nach § 60 RVG kommt es doch auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung an. Also wurde der Auftrag 2003 auch für das VA erteilt, hat er nach BRAGO abzurechnen. Siehe auch im Gerold, 17. Auflage § 60 Rd.-Nr. 55.

  • :D hab's gerade mal durchgerechnet, der RA bekommt eh keine "weitere Vergütung" mehr, weil sich der Gegenstandswert durch den VA nur um 500,-- Euronen geändert hat, und er damit immer noch zwischen 5.000,-- und 6.000,-- Euronen liegt . . .

    aus fertig und Feierabend ;) :D höfliches Schreiben und gut is, lieber Steuerzahler :)

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