Betreute bekommt Kind

  • Hallo,

    ich frage mich gerade, ob ich eine Mitteilung an unser FamG machen sollte zwecks Prüfung von §§ 1673, 1674 BGB und hoffe auf eure Hilfe.

    Der Sachverhalt ist folgender:


    Eine "meiner" Betreuten bekommt im Juli ein Kind. Kindesvater ist ebenfalls ein bei uns unter Betreuung stehender junger Mann. Beide leben zusammen in einem eigenen Haushalt und erhalten durch einen Verein Unterstützung im Rahmen des Konzepts des Betreuten Außenwohnens.

    Die Berufsbetreuerin hatte kürzlich eine Erweiterung ihrer Aufgabenkreise um die Gesundheitssorge beantragt, die auch bewilligt wurde. Im hierzu erstellten psychiatrischen Kurzgutachten wurde eine geistige Behinderung leichten Grades (Grenzdebilität) bei Zustand nach frühkindlicher Hirnschädigung diagnostiziert. Am Ende des Kurzgutachtens erklärte der Gutachter, dass er seine Stellungnahme in keiner Weise dahingehend verstanden wissen will, dass die Betroffene etwa aus seiner Sicht nicht in der Lage wäre, ihr Kind im eigenen Haushalt zu erziehen.

    Weitere Aufgabenbereiche der Betreuerin sind die Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern sowie Postkontrolle in díesen Bereichen.

  • Die Anordnung einer Betreuung hat keine Auswirkung auf die Ausübung der elterlichen Sorge - s. Palandt zu § 1673 BGB -. Soweit keine Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit vorliegen und auch nicht dafür, dass die Eltern das Kindeswohl gefährden bzw. das Sorgerecht praktisch nicht ausüben können, würde ich nichts veranlassen.

  • Dass eine Betreuung nicht automatisch zu einem Ruhen der elterlichen Sorge im Sinne des § 1673 BGB führt, habe ich auch dem Palandt entnommen.

    Allerdings könnte ja ggf. eine Feststellung des Familiengerichtes nach § 1674 BGB in Betracht kommen.

  • Nach der Beschreibung des Falles sehe ich keine Möglichkeit, das Ruhen nach § 1674 BGB festzustellen.

    Die Kindeseltern leben zusammen, die Kindesmutter hat eine geistige Behinderung leichten Grades. Es gibt ein Unterstützungskonzept, der Gutachter stellt klar, dass aus seiner Sicht kein Grund dagegen spricht, dass die Betreute ihr Kind in ihrem Haushalt erzieht.

    Wenn das Kind Vermögen hätte bzw. mit seiner Geburt erwerben würde, kämen sicherlich Maßnahmen in Bezug auf die Vermögenssorge in Betracht.

  • Nach dem Sachverhalt zu urteilen, besteht wirklich keinerlei Handlunsgbedarf. Wenn das Kind geboren ist, könnte man ja evtl. mit dem Jugendamt absprechen, dass die sich die Situation mal anschauen und vielleicht im Vorfeld Hilfestellungen anbieten. Aber von Seiten des Gerichtes wäre m.E. alles andere überzogen.

  • Sehe ich auch wie meine Vorposter. Eine Mitteilung ans JA sollte ausreichen. Liegen wirklich Defizite vor, kann das JA dieses wesentlich besser beurteilen, denn der Außendienst ist ja vor Ort. Wir hingegen sitzen nur am Schreibtisch.

  • Sehe ich auch wie meine Vorposter. Eine Mitteilung ans JA sollte ausreichen. Liegen wirklich Defizite vor, kann das JA dieses wesentlich besser beurteilen, denn der Außendienst ist ja vor Ort. Wir hingegen sitzen nur am Schreibtisch.



    :zustimm:
    Bei uns hatten wir schon mehrere "Betreutenelternpaare", die in der Regel auch mit der Unterstützung des Jugendamtes gut mit der Elternrolle klar kommen. Die Betreuer haben da auch ein Auge drauf und arbeiten mit dem JA zusammen, so dass Probleme sofort gemeldet werden. Sollten familiengerichtliche Maßnahmen erforderlich werden, erfolgt die Anregung über das JA, die die Sachlage wesentlich besser einschätzen können.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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