Angenommen es käme in einem masselosen Verfahren zu einem Wohnungsbrand und alle unpfändbaren "Gegenstände im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung" (wie Kleidung, Tisch und Stuhl, Kühlschrank, Fernseher etc.) wurden ein Raub der Flammen.
Was ist dann mit der Massezugehörigkeit der Entschädigungssumme der Hausratversicherung?
Ist diese per se pfändungsfrei? Falls ja, wieso?