PKH - Einzug der Raten vor Verfahrensende

  • Ich liebe das 21. Jahrhundert (manchmal zumindest)

    Mein Bez-Rev hat nix dagegen, die Raten schon früher einzuziehen, wenn ein anderes Datum in den Beschlüssen steht.

    Dann werde ich das mal entsprechend machen, sofern der Fall dazu geeignet erscheint.

    Die Technik macht das problemlos mit.


  • Dann werde ich das mal entsprechend machen, sofern der Fall dazu geeignet erscheint.



    Tja - die Änderung des Beschlussbausteines ist Sache der Richter, die den Beschluss ja unterschreiben.

    Bei denen liegt auch noch ein Bausteinänderungsantrag zur BGH-Entscheidung aus Oktober 2006 (konkludentes Einverständnis zur Beiordnung zu Bedingungen als ortsansässiger RA).

  • Och, da werden nur die Formulare ausgetauscht und fertig. Ein echtes Interesse ist da nicht vorhanden.

    Ich könnte auch sagen, die unterschreiben alles, sofern man es nicht selber machen muss.

  • Also hier setzt der Richter oder Rechtspfleger im Beschluss gleich den Zahlungsbeginn mit ein und die Raten werden dann auch zu diesem Zeitpunkt angefordert. Die Höhe richtet sich nach den Gerichts- und Anwaltskosten.

    Bei uns (BW) genau gleich.
    Richter bewilligt PKH mit Raten, legt Höhe der Rate und Beginn der Zahlung fest, Geschäftsstelle fertigt E7-Beleg für die Landesoberkasse, welche die Zahlungen beitreibt/überwacht. Die Gerichtskosten hierfür werden von mir berechnet, die möglichen Anwaltskosten lass ich mir vom Rpfl. geben. Geht ohne Probleme.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!