Testamentsvollstreckerzeugnis für britische Staatsangehörige

  • Thread hierhin verschoben. Ulf,Admin

    Ich habe folgendes Problem:
    Mit letztem Wohnsitz in England und(?) Wales (GB) verstirbt die britische Staatsangehörige X. Sie verstirbt kinderlos und verwitwet und hinterläßt ein maschinengeschriebenes Testament in Gegenwart von zwei Zeugen ( Übersetzung von englischer in deutscher Sprache liegt vor). Die Gültigkeit des Testaments nach englischem Rechts wird durch d.d. High Court of Justice in Liverpool durch einen "Probate"-Beschluss festgestellt. Die Urschrift des Testaments befindet sich dort in Liverpool. Im Testament hat die Erblasserin u.a. zwei Personen zu ihren Verwaltern (trustees) und Testamentsvollstreckern ( executors) eingesetzt. Da bei einer Bank in unserem Amtsgerichtsbezirk Wertpapiere der ERblasserin vorhanden sind, wird folgendes beantragt: die Erteilung eines auf den beweglichen Nachlass in der Bundesrepublik Deutschland beschränkten Testamentsvollstreckerzeugnisses des Inhalts, dass nach der Erblasserin X Frau A und Herr B Testamentsvollstrecker in Anwendung englischen Erbrechts geworden sind.

  • Die Erteilung des beantragten und auf den beweglichen inländischen Nachlass gegenständlich beschränkten "TV"-Zeugnisses in Anwendung britischen Rechts dürfte nach § 2368 Abs.3 HS.1 BGB i.V.m. § 2369 BGB in Ordnung gehen.

    Das Testament ist formgültig, weil es dem Recht der Staatsangehörigkeit bzw. des Wohnsitzes der Erblasserin entspricht (Art.26 EGBGB). Nach britischem Recht wird bewegliches Vermögen bekanntlich nach dem Domicil-Prinzip vererbt, sodass unabhängig von einem zusätzlichen Wohnsitz in Wales das britische Erbstatut zur Anwendung gelangt.

    Ich würde das Zeugnis in Überschrift und Inhalt allerdings in der Weise abfassen, dass klar zum Ausdruck kommt, dass A und B zu (gemeinsamen oder einzeln handlungsbefugten?) executors nach britischem Recht ernannt wurden.

    Ob die Bank das Zeugnis mit dem vorliegenden Inhalt anerkennt, wird sich erst noch herausstellen.

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