Thread hierhin verschoben. Ulf,Admin
Ich habe folgendes Problem:
Mit letztem Wohnsitz in England und(?) Wales (GB) verstirbt die britische Staatsangehörige X. Sie verstirbt kinderlos und verwitwet und hinterläßt ein maschinengeschriebenes Testament in Gegenwart von zwei Zeugen ( Übersetzung von englischer in deutscher Sprache liegt vor). Die Gültigkeit des Testaments nach englischem Rechts wird durch d.d. High Court of Justice in Liverpool durch einen "Probate"-Beschluss festgestellt. Die Urschrift des Testaments befindet sich dort in Liverpool. Im Testament hat die Erblasserin u.a. zwei Personen zu ihren Verwaltern (trustees) und Testamentsvollstreckern ( executors) eingesetzt. Da bei einer Bank in unserem Amtsgerichtsbezirk Wertpapiere der ERblasserin vorhanden sind, wird folgendes beantragt: die Erteilung eines auf den beweglichen Nachlass in der Bundesrepublik Deutschland beschränkten Testamentsvollstreckerzeugnisses des Inhalts, dass nach der Erblasserin X Frau A und Herr B Testamentsvollstrecker in Anwendung englischen Erbrechts geworden sind.
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