Titelumschreibung?

  • Muss der Titel umgeschrieben werdenß Ein Unterhaltstitel für 2 minderjährige Kinder, die Kinder haben zwischenzeitlich durch Namensänderung einen neuen Nachnamen. Da der Unterhalt ständig vollstreckt werden muss, möchte ich auf Nummer sicher gehen.
    Muss/Kann ich den Titel auf den neuen Nachnamen ändern ?

  • Rechtsnachfolge oder so liegt ja nicht vor, d.h. da ist keine Klausel möglich. Ich hab in der Vollstreckung einen Nachweis sehen wollen, dass es die gleichen Kinder sind, z.B. durch Geburtsurkunde oder ähnliches. Ha das wie bei Verheiratung gemacht.

  • Bei Namensänderung ist eine Titelberichtigung nicht notwendig. In der Praxis wird oft entweder eine Bestätigung der Meldebehörden oder ein sonstiges amtliches Schreiben hinter den Titel getackert.

    Da nicht immer soweit geblättert wird :teufel:, empfiehlt es sich, bereits im Antrag auf die Namensänderung hinzuweisen und darauf, dass ein entsprechender Nachweis an den Titel geheftet ist.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • nein muss er nicht, aber wäre vielleicht gut wenns gemacht wird (wenns überhaupt geht), da das Ding ständig vollstreckt wird und jedesmal wahrscheinlich das gleiche Problem auftaucht..

  • Bei Namensänderung ist eine Titelberichtigung nicht notwendig. In der Praxis wird oft entweder eine Bestätigung der Meldebehörden oder ein sonstiges amtliches Schreiben hinter den Titel getackert.

    Da nicht immer soweit geblättert wird :teufel:, empfiehlt es sich, bereits im Antrag auf die Namensänderung hinzuweisen und darauf, dass ein entsprechender Nachweis an den Titel geheftet ist.

    :meinung:

    Praktisch ist auch, wenn im Rubrum des Vollstreckungsauftrags gleich ersichtlich ist, dass es einen anderen Namen gibt (... gegen Müller, früher oder geb. Meier).

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