Angenommen, man hat einen Bauvertrag, die VOB/B sind wirksam eingebunden. Im Bauvertrag ist vereinbart, dass Abschlagszahlungen nach Fertigstellung von Bauabschnitten gefordert werden können.
Ich frage mich nun in Hinblick auf eine bestehende Globalzession von Anno Knipps (angenommen, die ist vollumfänglich korrekt und gültig), die auch künftig entstehende Forderungen einbezieht. Die Forderungen gehen mit ihrer Entstehung auf den Sicherungsnehmer über.
Da raucht mir nun der Kopf:
Wann ist nun eine Forderung aus Bauleistung entstanden? Mit Abnahme des Bauabschnitts/Bauwerks oder mit anschließender Stellung der Abschlags-/ Schlussrechnung?
Ist die Forderung aus einer Abschlagsrechnung ebenfalls pfändbar = abtretbar (müsste ja eigentlich, sonst würde man durch hohe Abschlagsrechnungen die Schlusszahlung umgehen können)?
Weiterhin höre ich immer wieder, mit Stellung der Schlussrechnung seien noch offene Abschlagsrechnungen obsolet. Kennt hier Jemand die Rechtsnormen, oder ist das Vertragsinhalt?
Ist die Forderung aus der Abschlagsrechnung dann untergegangen und der Sicherungsnehmer hat im Moment der Entstehung der Schlussforderung diese zur Sicherheit erhalten? Oder bleibt die Abschlagsforderung bestehen und die Schlussforderung kommt in Höhe der Differenz hinzu?